FAQ Zeugnisse, Zurücktreten, Aussetzen von Noten

Unter welchen Voraussetzungen ist das Ziel der GS erreicht? (GSO §46 Abs.1)

Grundlagen für eine Entscheidung sind die Bildungsstandards und der Rahmenplan mit seinen Teilrahmenplänen für die Grundschule.

 

Die Verbalbeurteilung und die Lernprozessdokumentation geben detailliert Aufschluss über den (kompetenzorientierten) Lernentwicklungstand des Kindes.

  • Es muss eine pädagogische Entscheidung getroffen werden, z.B. ob das Kind erfolgreich in der 5. Klasse mitarbeiten kann.
  • Wenn feststeht, dass das Kind wahrscheinlich nicht erfolgreich in Kl. 5 mitarbeiten kann und dieses Kind aber z.B. überaltert ist, kann es aus pädagogischen Gründen ein Abgangszeugnis bekommen und rückt dennoch in Klasse 5 auf.
  • Es ist immer mit zu bedenken, wie der Verlauf der weiteren Schullaufbahn aussehen kann. Im Zweifel mit der Schulaufsicht besprechen!

 

Was zählt zu den Schulbesuchsjahren? (§13 (2))

  • eine Zurückstellung vom Schulbesuch zählt nicht
  • das freiwillige Zurücktreten aus den Klassen 2-4 zählt nicht
  • eine Wiederholung auf Beschluss der Klassenkonferenz zählt

 

Kann auf dem Abschlusszeugnis der Kl. 4 in den Fächern auf die Note verzichtet werden?

Ja (gemäß VV Lernschwierigkeiten/ Lernstörungen).

 

In welchen Fächern können Noten ausgesetzt werden?

In allen Fächern.

 

Was ist zu beachten beim Freiwilligen Zurücktreten? (§27)

  • Auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Klassenkonferenz
  • geht nicht ohne Antrag der Eltern
  • geht nicht, wenn die Klassenkonferenz nicht zustimmt

 

Wie sieht die Gewichtung der individuellen, bzw. gruppenbezogenen Leistungsnachweise aus?

Sie sind gleichrangig! (Abschnitt 6 (§34, Abs.1))

 

Wie sind die Einzelteilbereiche im Fach Deutsch zu gewichten bei der Notengebung?

Laut Rahmenplan Deutsch und Bildungsstandards sind die Kompetenzbereiche gleich wichtig (§42 Abs.3)

 

Sind nach dieser Kultur der (auch) individuellen Leistungsbeurteilung Noten noch vergleichbar?

Nein, waren sie wegen des individuellen Anteils noch nie! Rückmeldungen sin dem Grundsatz der Ermutigung zum Weiterlernen verpflichtet! (vgl. Rahmenplan)

 

Problematik des Übergangs in die SekI in Bezug auf pädagogische Leistungsbeurteilung

  • Möglichkeiten des Ermutigens in der GS ausschöpfen (Kinder stark machen), aber ehrliche Rückmeldung geben
  • Verpflichtung der weiterführenden Schulen, Schüler "abzuholen"
  • Verpflichtung aller, auch der weiterführenden Schulen zur individuellen Förderung
  • Beachtung des pädagogischen Leitbilds der weiterführenden Schule bei der Schulwahl

 

  Halbjahresgespräch in Klasse 2, Eltern-Lehrer-Schüler-Gespräch (§39 Abs. 3)

  • Es gibt ein schul-einheitliches Formular für das Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch.
  • Die Einladung enthält die Mitteilung, dass es kein gesondertes Zeugnis und keine weitere schriftliche Mitteilung über die Entwicklung des Kindes gibt. Es reichen leserliche, stichwortartige Notizen.
  • Das Protokoll sollte gleich vor Ort von Lehrer und Eltern unterzeichnet werden, kopiert und an die Eltern weitergegeben werden.
  • Wenn Eltern nicht erscheinen, sollen sie telefonisch und schriftlich nochmals angemahnt werden, was aktenkundig gemacht wird.
  • Bei Nichterscheinen erhalten die Eltern keine schriftliche Dokumentation des Leistungsstandes des Kindes.
  • Die Lehrkraft muss hingegen den vorbereiteten Beurteilungsbogen der Schülerakte hinzufügen.
  • Zeitpunkt der Gespräche: Januar/Februar.
  • Bei der Terminierung ist auf Berufstätige Rücksicht zu nehmen.

 

Zusammensetzung der Zeugnisnote bei Aussetzung der Benotung der Leistungsnachweise in einem Teilbereich?

Es kann eine Zeugnisnote geben, sofern es sich um eine relativ isolierte Teilleistungsschwäche handelt. Dies ist aber meistens nicht der Fall. Der individuelle Lernfortschritt des Kindes und die Ergebnisse der Lernprozessbeobachtung (in der Beschreibung der Teilbereiche) werden in die Notengebung miteinbezogen. Meistens ist aber eine Note für das gesamte Fach nicht angezeigt.

  • Das Aussetzen der einzelnen Noten in einem Teilbereich wird auf dem Zeugnis nicht vermerkt.
  • Die Lernentwicklung und der Lernstand werden im Zeugnis ausführlich verbal gewürdigt (§ 42, 6).

 

Gibt es eine Zeugnisnote bei Aussetzung der Benotung der Leistungsnachweise in mehrere Teilbereichen?

Wenig sinnvoll bei schwerwiegenden Teilleistungsstörungen (§28, 5).

 

Erhalten Kinder, die im laufenden ersten oder zweiten Schuljahr die Schule wechseln, ein Abgangszeugnis?

Kinder bekommen immer ein Abgangszeugnis. Bis zu 6 Wochen nach dem letzten Zeugnis kann dessen Text übernommen werden.

 

Schriftnote: Ja - Nein ?

Wenn Eltern eine Schriftnote wünschen, muss sie gemäß Verordnungstext gegeben werden. Eine für die Schule sinnvolle Regelung kann mit dem SEB besprochen werden.

 

Herkunftssprachlicher Unterricht.

Als zum Zeugnis gehörig gekennzeichnete Anlage; für den HSU-Unterricht (Herkunftssprachenunterricht) eine kurze Beschreibung, in Klasse 3 und 4 mit Note.

 

Grundschule
Bad Sobernheim

 

Münchwiesen 41
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Rektorin

Julia Haupenthal,

Konrektorin