FAQ individuelle Förderung

Warum individuelle Förderung?

Kinder jeder Lerngruppe sind unterschiedlich, weil sie unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und unterschiedliche Lernentwicklungen nehmen.

Lehrerinnen und Lehrer haben den Auftrag, diese Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und durch entsprechende Angebote jedem Kind einen Lernzuwachs zu ermöglichen.

 

Wer hat welchen Förderbedarf?

Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung. Durch Differenzierung soll jeder Unterricht fördernder Unterricht sein. Gemäß GSO, Unterabschnitt 2, haben folgende Kinder Anspruch auf besondere Förderung:

- begabte und leistungswillige SchülerInnen

- SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen

- SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

- SchülerInnen mit Migrationshintergrund

Feststellung des Förderbedarfs und Durchführung der Fördermaßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Lehrerin/des jeweiligen Lehrers in enger Kooperation mit anderen beteiligten LehrerInnen.

 

Wie wird der Förderbedarf erhoben?

LehrerInnen beobachten und dokumentieren die Lernentwicklung ihrer Schüler. Sie erheben die Lernstände und planen auf dieser Grundlage Fördermaßnamen. U.a. stehen dazu folgende Verfahren zur Verfügung:

  • Beobachtungsbögen
  • Portfolios
  • Lerntagebuch
  • Leistungsfeststellungen (mdl./schriftl.)
  • individuelle Leistungsnachweise (mdl./schriftl.)
  • ergänzend können auch standardisierte Testverfahren einbezogen werden

 

Wie sehen Maßnahmen der besondere Förderung aus?

  • zu einem Thema Angebote auf verschiedenen Konzeptniveaus bereit stellen
  • zeitliche Differenzierungsmaßnahmen
  • Bereitstellung von Lernhilfen
  • Ermöglichung von Lernhilfen
  • Ermöglichung unterschiedlicher Lernwege
  • Aussetzen der Note (§28, 5)
  • (§28, 1) Bei individueller Förderung ist ein individueller Förderplan zu erstellen und im Verlauf des Lernprozess anzupassen.
  • (§26) Begabte und leistungswillige Schülerinnen und Schüler können eine Klassenstufe überspringen. Ein individueller Förderplan wird erstellt.
  • (§27) freiwilliges Zurücktreten
  • (§33,4) Nachteilsausgleich für SchülerInnen mit besonderen Lernstörungen und für SchülerInnen mit Behinderungen
  • integrierte sonderpädagogische Förderung
  • reichen alle genannten Maßnahmen nicht aus, kann eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Erwägung gezogen werden. (§15)

 

Wie lange darf/muss individuell gefördert werden?

(§28,5) Pädagogische Entscheidung, Eltern können die Maßnahmen nicht ablehnen.

Keine zeitliche Begrenzung!

Am Bedarf des Kindes orientiert!

(§28,4) Die Eltern sind regelmäßig zu beraten und regelmäßig über die Entwicklung zu unterrichten.

 

Was ist eine Lernschwierigkeit/eine Lernstörung?

Eine Lernschwierigkeit ist eine Minderleistung, die punktuell auftritt oder von kürzerer Dauer ist.

Eine Lernstörung ist eine Minderleistung von längerer Dauer.

Die Feststellung einer Lernschwierigkeit bzw. einer Lernstörung obliegt der Lehrkraft des Kindes.

Gutachten, Atteste etc. sind nicht notwendig, sollten aber einbezogen werden, sofern es sie gibt. Sie dürfen aber von Eltern nicht verlangt werden.

 

Grundschule
Bad Sobernheim

 

Münchwiesen 41
55566 Bad Sobernheim

 

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Öffnungszeiten Sekretariat:

montags bis donnerstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten um telefonische Voranmeldung! Danke!

 


Leitung:

Kitry Gentner-Knöbel,

Rektorin

Julia Haupenthal,

Konrektorin