FAQ Notengebung

Müssen Kinder mit Lernschwierigkeiten die gruppenbezogenen Leistungsnachweise mitschreiben?

Nein, aber sie können es - je nach Lernfortschritt - versuchen, dann aber ohne Benotung.

 

Soll es einheitliche Bewertungsmaßstäbe in einer Schule geben?

Einheitliche Kriterien zur Feststellung einer Leistung sind notwendig für die Transparenz gegenüber Kindern und Eltern, denn Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen beurteilt (§34,1). Das kann aber z.B. keine generelle Festlegung von "Note gemäß Fehlerzahl" sein, weil der Schwierigkeitsgrad und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Gruppe berücksichtigt werden müssen (§33,1).

Es empfiehlt sich aber eine Verabredung auf der Stufe über die Kriterien der Bewertung von Aufgaben.

 

Welchen Bewertungsmaßstab soll es für individuelle Leistungsnachweise geben?

Individuelle Bewertungsmaßstäbe, d.h. der Grad des Erreichens der Aufgabenstellung (sei sie gegeben oder selbst gewählt) ist maßgeblich. Der Vergleich mit der Gruppe spielt keine Rolle.

 

Werden individuelle Leistungsnachweise benotet?

Individuelle Leistungsnachweise können benotet werden. Die Note kann jedoch auch ausgesetzt werden und durch eine individuelle Rückmeldung ersetzt werden, sofern das einzelne Kind angezeigt ist (VV Lernschwierigkeiten).

 

Muss gekennzeichnet werden, ob ein Leistungsnachweis individuell oder gruppenbezogen war?

Nein. Das Verfahren ist aber allgemein den Eltern zu erläutern. Aus der inhaltlichen Rückmeldung (z.B. Themenwahl, Zeitpunkt) geht ohnehin hervor, um welche Art von Leistungsnachweis es sich handelt.

 

Können Noten(auch Zeugnisnoten) in den Klassen 3 und 4 ausgesetzt werden?

Ja (§28,5).

 

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