FAQ Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Sind unbenotete schriftliche Leistungsnachweise in Deutsch und Mathematik in Klassen 3 und 4 erlaubt?

Nein, aber Übungen mit inhaltlicher Rückmeldung. Diese werden aber nicht in die Leistungsbeurteilung einbezogen.(§36,4)

Die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise ist festgelegt. Schriftliche Überprüfungen dürfen darüber hinaus in Deutsch und Mathematik nicht sein.

(§33,2) Der Unterricht muss genügend bewertungsfreie Lernabschnitte enthalten. Dokumentationen des Lernprozesses (Lerntagebuch, Portfolios, etc.) sind natürlich möglich und notwendig.

 

Gelten bei individuellen Leistungsnachweisen die Ziele des schuleigenen Arbeitsplans der Stufe?

Nein. Die Beurteilung individueller Leistungsnachweise orientiert sich an dem Lernstand des Kindes und der individuellen Lernentwicklung.

 

Spielt der Zeitfaktor bei schriftlichen Leistungsnachweisen eine Rolle?

Bei Gruppenbezogenen schriftlichen Leistungsnachweisen ist der zeitliche Umfang zu berücksichtigen. Ausnahmen: Nachteilsausgleich und Kinder mit Lernstörungen und Lernschwierigkeiten.

Bei individuellen Leistungsfeststellungen: Nein.

 

Können gruppenbezogene schriftliche Leistungsnachweise auch differenziert erfolgen?

Ja, sie sind aber nicht mit individuellen Leistungsnachweise zu verwechseln!

Eine Arbeit kann z.B. verschieden schwierige Aufgaben zur Auswahl anbieten. Die Kinder müssen aber die Chance haben, zwischen leichteren und schwierigeren Aufgaben zu wechseln. Achtung: Das Verfahren muss eingeübt sein und kann nicht erstmalig bei einer benoteten Arbeit eingesetzt werden!

 

Was ist der Unterschied zwischen schriftlicher Überprüfung und einem schriftlichen Leistungsnachweis?

Schriftliche Leistungsnachweise sind die je 16 in Klasse 3 und 4 in Deutsch und Mathematik. Diese können benotet werden. Noten können je nach individuellem Lernstand des Kindes (VV Lernschwierigkeiten und Lernstörungen) ausgesetzt werden. Schriftliche Überprüfungen können in allen Fächern erfolgen - außer in Deutsch und Mathematik. Schriftliche Überprüfungen sollen nicht länger als 15 Minuten dauern (§36) und finden in Kl. 1 und 2 nur in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht statt.

 

Wie sollen die punktuellen, schriftlichen Leistungsnachweise in Mathematik konzipiert sein?

Die Leistungsnachweise sollen so konzipiert sein, dass im Laufe des Schuljahres kompetenzorientierte Aussagen für alles Teilbereiche möglich sind.

 

Sollten die punktuellen schriftlichen Leistungsnachweise in Deutsch nach Lernbereichen getrennt erfolgen?

Nicht zwingend. Es können auch beispielsweise Arbeiten geschrieben werden, die die Bereiche "Richtig schreiben" und "Sprache untersuchen" zusammenfassen. (§36,4) 

 

Muss die Hälfte der Leistungsnachweise individuell sein?

Dies ist eine Kann-Bestimmung. Die Entscheidung muss sich konkret auf den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes beziehen. (§33,1)

Allerdings widersprechen ausschließlich gruppenbezogenen Arbeiten dieser Schulordnung. Die Schulleitung muss sicherstellen, dass - je nach dem Grad der Realisierung von offenen Unterrichtsformen - individuelle Leistungsnachweise zunehmend möglich werden.

 

Gibt es schriftliche Leistungsnachweise nur in den sogenannten Hauptfächern?

Nur in den Fächern Deutsch und Mathematik.

 

Kann man 3 Diktate und 3 Aufsätze schreiben?

Nein, nicht ausschließlich in der hergebrachten Form. Diese Formen der Leistungsfeststellung sind ersetzt durch Leistungsfeststellungen, die die Kompetenzen der Bereiche "Richtig schreiben" und "Texte verfassen" erfassen.

Alle zu entwickelnden Kompetenzen der Bildungsstandards Deutsch und die des Teilrahmenplans Deutsch müssen erfasst werden (§42,3).

 

Gibt es Zeiträume in denen individuelle Leistungsnachweise erbracht werden sollen?

Nein. Individuelle Leistungsnachweise richten sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in einer Lerngruppe. Der Zeitraum bestimmt sich von selbst durch den Arbeitsplan, weil jede Leistungsfeststellung in der Regel thematisch gebunden ist.

 

Kann eine Schule die Gesamtzahl der gruppenbezogenen bzw. individuellen schriftlichen Leistungsnachweise zahlenmäßig festlegen und müssen sich alle Kolleginnen und Kollegen daran halten?

Nein, nicht generell. Individuelle Nachweise brauchen offene Unterrichtsformen, die bei den Kolleginnen und Kollegen oft unterschiedlich ausgeprägt sind. Darüber hinaus sind die Klassen unterschiedlich. Individuelle Leistungsnachweise richten sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in einer Lerngruppe. Die Schulleitung hat aber darauf zu achten, dass in jeder Klasse nicht nur gruppenbezogene, sondern auch individuelle Leistungsnachweise realisiert werden.

 

Kann eine Schule die Gattung der schriftlichen Leistungsnachweise aus dem Teilbereich "Texte verfassen" festlegen?

Nein. Da die Arbeitspläne eine Kompetenzentwicklung in den einzelnen Schuljahren aufzeigen und keine Inhalte festlegen. Textsorten sind darüber hinaus in der Grundschule oft noch Mischformen. Maßgebend ist der Teilrahmenplan Deutsch.

 

Wie sehen individuelle schriftliche Leistungsnachweise aus?

Sie können sich unterscheiden:

  • Bewertungsmaßstab
  • Anforderungsniveau
  • Zeitpunkt der Erstellung und der Dauer
  • Umfang
  • etc.

 

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