FAQ Anfangsunterricht

Ein Kind ist bei Schulbeginn erst 5 Jahre alt. Kann es in der Schule angemeldet werden?

Ja, zum Februartermin. Es ist ein sogenanntes Kann-Kind. (§12 Abs.2)

 

Das Kind ist schulpflichtig. Die Eltern wünschen eine Zurückstellung.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. (§13, §14)

 

Kann ein Kind vom laufenden Besuch des 1. Schuljahres zurücktreten?

Nein. Aufgrund der Pflicht zur individuellen Förderung verbleibt das Kind in Klassenstufe 1. (§27)

 

Kann ein Kind ein weiteres Jahr im 1. Schuljahr verbleiben? 

Aus besonderen pädagogischen Gründen kann ein Kind auf Beschluss der Klassenkonferenz im 1. Schuljahr verbleiben.

Die Begründung erfolgt durch Verbalbeurteilung. (§45)

 

Ein noch nicht schulpflichtiges Kind soll im Laufe des 1. Schuljahres eingeschult werden. Ist das möglich?

Das ist eine pädagogische Entscheidungen der Schulleitung gemeinsam mit den Eltern, der Kindertagesstätte und nach der Feststellung des Gesundheitsamtes.

 

Wer beantragt die sonderpädagogische Überprüfung?

Die Beantragung erfolgt durch die Grundschule. Vor der Einschulung geschieht dies in Absprache mit der Kindertagesstätte und dem Gesundheitsamt.

 

Können Kinder mit Behinderungen direkt an einer Förderschule angemeldet werden?

Nur bei umfänglichen Behinderungen. Wegen der Beratung über Integrationsmöglichkeiten sollte die Anmeldung an der Grundschule erfolgen. (§10 Abs.1)

 

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn nach mehrmaligen Auffordern ein schulpflichtiges Kind nicht zum Schulbesuch angemeldet wird?

Das Jugendamt wird routinemäßig eingeschaltet.(§2, §7)

 

Grundschule
Bad Sobernheim

 

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Rektorin

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Konrektorin